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Zwei-Quadratmeter-Beschränkung bei bauaufsichtlicher Zulassung von Solarmodulen bleibt bestehen

Zwei-Quadratmeter-Beschränkung bei bauaufsichtlicher Zulassung von Solarmodulen bleibt bestehen

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https://www.pv-magazine.de/2022/08/19/zwei-quadratmeter-beschraenkung-bei-bauaufsichtlicher-zulassung-von-solarmodulen-bleibt-bestehen/

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Solarmodule werden immer größer – doch auf Dächern in Deutschland können sie in aller Regel nicht installiert werden. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT) sieht vor, dass nur Solarmodule mit einer Größe bis zwei Quadratmetern in Photovoltaik-Dachanlagen verbaut werden dürfen. Bei manchen Investoren sorgt dies für Unmut, schließlich dürfen Paneele für Solarthermieanlagen bis zu drei Quadratmetern auf den Dächern installiert werden.

Die Frage nach einer Anhebung der Größenbegrenzung auch für Solarmodule hat mittlerweile auch die Gremien der Bauministerkonferenz erreicht. Diese seien zu dem Ergebnis gekommen, dass die in der Norm DIN EN IEC 61215 enthaltenen mechanischen Belastungsprüfungen nicht zu charakteristischen Kennwerten führen, die einen Nachweis der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach DIN EN 1991 – Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke – Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau – erlauben, wie das DIBT auf Anfrage von pv magazine bestätigte. „Trotz dieser ‚Sicherheitslücke‘ wurde gemäß Beschluss der Fachkommission Bautechnik Bauministerkonferenz aus dem Jahr 2011 auf einen Nachweis der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit für PV-Module mit einer Fläche bis 2,0 Quadratmetern verzichtet.“ Diese Regelung gelte auch für die Solarmodule auf Flachdächern von Gewerbe und Industrie.

„Technische Argumente, zusätzlich zur Zertifizierung und Prüfung der Photovoltaik-Module nach DIN EN IEC 61730 und DIN EN IEC 61215, die einen Verzicht des Nachweises der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit für Photovoltaik‑Module mit einer Fläche größer als 2 Quadratmetern (bis 3 Quadratmetern) rechtfertigen, wurden bislang nicht vorgelegt“, hieß es aus dem DIBT weiter. Im Klartext bedeutet dies, auch in Zukunft wird für Solarmodule die Zwei-Quadratmeter-Beschränkung fortbestehen.

Doch es gibt auch noch etwas Hoffnung auf Veränderung. „Trotzdem ist die Diskussion zu den bauordnungsrechtlichen Solar- und Photovoltaik-Regelungen insbesondere vor dem Hintergrund der politischen Zielvorgaben noch nicht beendet“, hieß es weiter. Die Diskussionen werde vor allem mit den Verbänden weitergeführt. „Zunächst wird es einen Vorschlag beziehungsweise eine Erleichterung für gebäudeunabhängige Anlagen im öffentlich unzugänglichen Bereich geben“, so das DIBT.

Nach einer aktuellen Veröffentlichung von Trendforce machten die großen Module, die mit 182 oder 210 Millimeter Wafers hergestellt werden, im 2. Quartal fast 80 Prozent der Auslieferungen aus. Die Analysten erwarten, dass die großen Modulhersteller im Jahr 2022 insgesamt zwischen 203 und 230 Gigawatt ausliefern werden, wobei die Lieferungen von 210-Millimeter-Modulen stärker ansteigen werden.

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