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EU ermöglicht niedrigere Mehrwertsteuer auf Lieferung und Installation von Solarmodulen

EU ermöglicht niedrigere Mehrwertsteuer auf Lieferung und Installation von Solarmodulen

Queensland coal trips boosting solar’s sunset revenue 読む EU ermöglicht niedrigere Mehrwertsteuer auf Lieferung und Installation von Solarmodulen 2 分 EU adopts directive allowing reduced VAT on several goods, including solar panels

https://www.pv-magazine.de/2022/04/13/eu-ermoeglicht-niedrigere-mehrwertsteuer-auf-lieferung-und-installation-von-solarmodulen/

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von  pv magazine International

Der Rat der Europäischen Union hat eine Richtlinie verabschiedet, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, die Mehrwertsteuer für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zu senken, die mit der Umwelt- und Gesundheitspolitik der EU in Einklang stehen. Neben pharmazeutischen, empfängnisverhütenden und hygienischen Produkten, medizinischen Schutzprodukten, Transport- und Personenbeförderungsdienstleistungen, Büchern, Zeitungen und Papierpublikationen sowie digitalen Medien können auch Photovoltaik-Module in den Genuss dieser Steuererleichterung kommen – konkret die „Lieferung und Installation von Solarmodulen auf und in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden“.

Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen durch ermäßigte Mehrwertsteuersätze zu fördern. „Zur Unterstützung des Übergangs zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Förderung der Autarkie der Union in Bezug auf Energie ist es notwendig, den Mitgliedstaaten zu gestatten, dem Endverbraucher einen besseren Zugang zu umweltfreundlichen Energiequellen zu verschaffen“, heißt es in dem Dokument. „Die Mitgliedstaaten übermitteln dem Mehrwertsteuerausschuss bis spätestens 7. Juli 2022 den Wortlaut der wichtigsten nationalen Rechtsvorschriften und die Bedingungen für die Anwendung der in Absatz 1 genannten ermäßigten Steuersätze.“

Die Richtlinie Nr. 2022/542 wurde am 5. April im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach den neuen Bestimmungen steht es den Mitgliedstaaten frei, einen Mehrwertsteuersatz von null bis fünf Prozent anzuwenden. (Marie Beyer)

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