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Bundeswirtschaftsministerium und Umweltbundesamt begrüßen Vereinfachungen bei Photovoltaik-Balkonmodulen

Bundeswirtschaftsministerium und Umweltbundesamt begrüßen Vereinfachungen bei Photovoltaik-Balkonmodulen

“A la vuelta de la esquina”, los vehículos fotovoltaicos Lettura Bundeswirtschaftsministerium und Umweltbundesamt begrüßen Vereinfachungen bei Photovoltaik-Balkonmodulen 3 minuti Prossimo Two flexible mounting brackets

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Bundeswirtschaftsministerium und Umweltbundesamt begrüßen Vereinfachungen bei Photovoltaik-Balkonmodulen

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Jetzt stellen sich auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Umweltbundesamt (UBA) hinter den Vorschlag, bei Photovoltaik-Balkonmodulen den Anschluss mit gewöhnlichen Schuko-Steckern zu ermöglichen und die Bagatellegrenze auf 800 Watt anzuheben.

Zuvor hatten der VDE und die Deutsche Kommission für Elektronik, Elektrik und Informationstechnik DKE einen Vorschlag für eine Produktnorm für Stecker-Solar-Geräte abgegeben. Anhand so einer Produktnorm sollen Hersteller die Geräte entwerfen, um sie problemlos in Deutschland verkaufen zu können. In den Regeln wären auch die Art des Netzanschlusses klar definiert. Um Grundsatz ging es darum, die Bedingungen für Photovoltaik-Balkonkraftwerke zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und so mehr Installationen solcher Geräte zu ermöglichen.

Schuko-Stecker reicht aus

In jeweils miteinander abgestimmten Stellungnahmen teilen das Bundesministerium und das UBA mit, dass sie die Vorschläge der DKE und die Positionierung des VDE begrüßen. In der Erklärung bezieht sich Staatssekretär Patrick Graichen, der das Schreiben für das Bundesministerium verfasst hat, auch das Projekt „SteckerSolar“, das vom Wirtschaftsministerium gefördert wurde. Das Projekt hätte seinen Aussagen zufolge ergeben, dass die Nutzung eines gewöhnlichen Schuko-Steckers statt eines Wieland-Steckers keine kritischen Zustände im Hausnetz entwickeln könne. Daher sei eine Vorschrift auf Wieland-Stecker zu bestehen, nicht notwendig

Auch das Umweltbundesamt hebt hervor, dass eine Vereinfachung hier keine Sicherheitsbedenken nach sich ziehen würde und dass eine vereinfachte Installation vor allem für Mieter und Mieterinnen eine Vereinfachung darstellen würde. Somit solle der Teil zur Technologieoffenheit im Anhang des Produktnormentwurfs in den verbindlichen Teil der VDE-AR-N 4105 aufgenommen werden.

Von 600 auf 800 Watt

Das Projekt „SteckerSolar“ gab auch Aufschluss über die Sicherheit in Abhängigkeit der Einspeiseleistung. Aktuell dürfen Balkonkraftwerke nur mit maximal 600 Watt Scheinleistung ohne Weiteres an den Hausanschluss und somit ans Netz gehen. Der Entwurf der Produktnorm sieht vor, diese Grenze auf 800 Watt anzuheben.

Hierzu müssten Kapitel 4.1 im Produktnormentwurf geändert werden, wie es aus dem Bundesministerium heißt. Patrick Graichen fügt dem hinzu, dass sein Haus daran arbeite, weitere Regelungen für Stecker-Solar-Geräte, die DKE und VDE nicht klären können, zu vereinfachen.

Erst kürzlich hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine ähnliche Erklärung abgeben und den Entwurf der Produktnorm begrüßt. Damit haben sich nun einige Schwergewichte aus Verbraucherschutz, Politik und Branchenlobby hinter den Entwurf gestellt.

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