https://www.pv-magazine.de/2022/12/07/bdew-veroeffentlicht-positionspapier-zu-potenzialen-von-stromspeichern/
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, Speicher als eigenständige Säule des Energiesystems rechtlich zu definieren. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) drängt nun darauf, die mit dem Osterpaket verabschiedeten konkreten Rechtsvorschriften anzugehen. Seine Lösungsvorschläge hat er in einem Positionspapier veröffentlicht.
Gespeicherter Strom sei derzeit teurer, weil er grundsätzlich sowohl bei der Einspeisung in den Speicher als als auch bei der späteren Nutzung mit Gebühren belegt werde, so der Verband. Das sei weder nachvollziehbar noch zielführend. Nur mit hohem administrativem Aufwand ließe sich diese Doppelbelastung zwischengespeicherter elektrischer Energie teilweise vermeiden. Das BDEW-Papier „Energiewende ermöglichen – drei Schritte, um das Potenzial von Stromspeichern zu heben“ schlägt Wege vor, um solche Hemmnisse abzubauen.
Es widmet sich dem Potenzial von Stromspeichern und den Kriterien, die Stromspeicher ausmachen. Zudem will es den Handlungs- und Anpassungsbedarf benennen, um mögliche Rechtsunsicherheiten bei der Umsetzung der mit dem Osterpaket beschlossenen Speicherdefinition auszuschließen. Auch zeigt die Veröffentlichung Stellschrauben im energiewirtschaftlichen Rechtsrahmen auf, die nach Auffassung des BDEW notwendig sind, damit Stromspeichern zur Energiewende beitragen. Dies betreffe zum Beispiel eine kohärente Definition von Energiespeicherung, die Befreiung von Netznutzungsentgelten und die Rolle von Speichern im EEG.
„In einem Energieversorgungssystem, das zunehmend auf volatile erneuerbare Energien aufbaut, werden Flexibilitätsoptionen zum Ausgleich von Erzeugungs-, Last- und Strompreisschwankungen und zur Stabilisierung des Gesamtsystems immer wichtiger“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Restriktionen für Stromspeicher müssen daher dringend abgebaut werden. Dazu gehört es in erster Linie, den Begriff ‚Energiespeicherung‘ im gesamten nationalen Rechtsrahmen kohärent zu definieren und im Sinne der Strombinnenmarktrichtlinie zu beschreiben. So können eine falsche Ausweisung von Strommengen in der Strombilanz und eine doppelte Belastung von zwischengespeichertem Strom vermieden werden.“
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