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Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen mit viel Potenzial für mehr Photovoltaik

Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen mit viel Potenzial für mehr Photovoltaik

EnWG soll Netzanschlussprozedere für Photovoltaik-Anlagen digitalisieren Du liest Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen mit viel Potenzial für mehr Photovoltaik 6 Minuten Weiter The weekend read: The stakes are high for solar and green finance

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CDU und Grüne haben sich in Nordrhein-Westfalen auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Am Wochenende müssen die Fraktionen darüber noch final abstimmen, die Inhalte liegen jedoch bereits vor. Für die Photovoltaik sind einige konkrete Maßnahmen in dem Papier enthalten. So versprechen die Koalitionäre: „Wir sollen die Stromerzeugung aus Photovoltaik kräftig ausbauen. Dazu werden wir Verfahren effizienter gestalten, Anreize für den Ausbau setzen und zusätzliche Flächen verfügbar machen.“ Jedes geeignete Dach sollte möglich für die Photovoltaik-Erzeugung genutzt werden.

Umfassende Solarpflicht

Konkret haben sich CDU und Grüne auf die Einführung einer „umfassenden Solarpflicht“ verständigt. So sollen ab dem 1. Januar 2023 alle neuen öffentlichen Liegenschaften mit einer Solaranlage ausgestattet werden und alle geeigneten Dachflächen möglichst bis Ende 2025 nachgerüstet werden. Ab 1. Juli 2024 soll die Solarpflicht auch im Fall von umfassenden Dachsanierungen im Bestand der kommunalen Liegenschaften greifen. Zuvor – zum Jahresbeginn 2024 planen die Koalitionäre zudem eine Solarpflicht für alle gewerblichen Neubauten und ab 2025 für private Neubauten. Ab 2026 ist die Solarpflicht dann auch bei Dachsanierungen von Bestandgebäuden vorgesehen. CDU und Grüne versprechen dafür eine Verordnung, die sicherstelle, „dass die Pflicht nur dort greift, wo es sinnvoll und zumutbar ist“. Für private Bauherren solle es zudem die Option geben, die Dachflächen verpachten zu können, um die Photovoltaik-Anlagen auch von Dritten zu realisieren und nicht selbst investieren zu müssen. Doch auch generell soll die Verpachtung der eigenen Dachflächen an externe Investoren möglich sein. „Die Pflicht kann genauso mit Solarthermie erfüllt werden wie mit Photovoltaik, so stellen wir die Technologieoffenheit und die beste Lösung vor Ort sicher“, heißt es im Koalitionsvertrag weiter.

Entbürokratisierung und Digitalisierung

Gute Nachrichten auch für Betreiber von kleineren Photovoltaik-Anlagen. „Unser Ziel ist, dass der Betrieb von Anlagen bis 30 Kilowattpeak in jeder Hinsicht steuerlich unberücksichtigt bleibt“, heißt es. Generell wollten CDU und Grüne die zahlreichen Verfahren von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen „vereinfachen, digitalisieren und bündeln“. Auch solle die Installation von gebäudeintegrierter Photovoltaik im Bestand unterstützt werden sowie die Erschließung großer geeigneter Dachflächen. Dazu würden unter anderem die „Initiative zum Ausbau der Photovoltaik im Gewerbe“ fortgeführt und die Photovoltaik-Offensive von „NRW.Energy4Climate“ gestärkt. Die Koalitionäre sagen auch zu, die neu geschaffene Landesgesellschaft für Energiewende und Klimaschutz personell und finanziell auszubauen und zu verstätigen. Die seit Jahresbeginn tätige Gesellschaft soll Unternehmen und Kommunen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen unterstützen.

CDU und Grüne versprechen auch, die solare Eigenerzeugung zu sichern und die Vermarktung zu erleichtern. Lokale Energiekreisläufe sollen dafür gestärkt werden. „Die Hürden für Mieterstrom- und Quartiersmodelle müssen konsequent abgebaut werden. Wir werden solche Projekte mit Landesmitteln unterstützen.“

Mehr Flächen für Photovoltaik-Kraftwerke

Doch nicht nur Dachflächen, sondern auch Freiflächen hat die neue Landesregierung im Blick. Der Ausbau von Solarparks solle „vorrangig auf belastete oder versiegelte Flächen und auf Doppel-Nutzungen wie schwimmende Photovoltaik, Agrar-Photovoltaik oder Photovoltaik über Parkplätzen“ konzentriert werden. Für den Herbst sei dazu ein „Solarenergieerlass“ geplant, um die Rahmenbedingungen zu verbessern. Mit Umsetzungsleitfäden sollen Projektierer und Energieversorger ebenfalls unterstützt werden. „Unser Ziel ist es, ungenutzte Brachflächen im Eigentum von Bund, Land und Kommunen unbürokratisch für Freiflächen-Photovoltaikanlagen nutzbar zu machen“, so die künftigen Koalitionäre. Im Landesentwicklungsplan sollen Flächen für Photovoltaik auf benachteiligten Gebieten sowie für Agri- und Floating-Photovoltaik ausgewiesen werden. Überdies werde in dem Plan klargestellt, dass Photovoltaik- und Windkraft in Gewerbe- und Industriegebieten errichtet werden darf. Ebenso werde planerisch sichergestellt, dass die Photovoltaik-Anlagen entlang aller Straßen- und Schienenwege möglich seien sowie ein forcierter Photovoltaik-Ausbau an Lärmschutzwänden ermöglicht.

Erst kürzlich wurde bekannt, dass Nordrhein-Westfalen nun auch von der Länderöffnungsklausel im EEG Gebrauch machen will und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten ermöglich will. Das bisher geplante Volumen soll schrittweise auf 300 Megawatt verdoppelt werden. „Auf landwirtschaftlichen Flächen sollen mit vereinfachten Genehmigungsverfahren Biodiversitäts-Photovoltaik-Anlagen errichtet werden können. Hochwertige Ackerböden bleiben mit Blick auf die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln vorrangig der Landwirtschaft vorbehalten“, heißt es im Koalitionsvertrag. Zugleich soll durch die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Deponieverordnung die Installation großer Photovoltaik-Anlagen auf Deponien vereinfacht werden. Es seien auch Erleichterungen für Projekte auf noch unter Bergaufsicht befindlichen Flächen geplant. Dies betrifft vor allem die Errichtung von Photovoltaik-Anlage in den Kohleabbaugebieten.

Seit dem 1. Juni ist bereits ein neues Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Es ermöglicht grundsätzlich die Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf denkmalgeschützten Gebäuden. Es soll bis 2025 evaluiert werden und dann falls erforderlich weitere Änderungen erfolgen. Abschließend verspricht die künftige Landesregierung in dem Kapitel, dass es sich beim Bund für die schnellstmögliche Anpassung der Ausbaupfade und -ziele für die Photovoltaik im EEG an die klimapolitischen Zielsetzungen einsetzen wolle.

Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW begrüßte die Pläne der neuen CDU-Grünen-Regierung. „Der Koalitionsvertrag macht klar, dass die Landesregierung nun mit neuer Dynamik den Ausbau der erneuerbaren Energien in NRW anfasst“, sagte der Vorsitzende Reiner Priggen. Mit den Plänen könne es endlich zur Entfesselung der Solarenergie kommen, auf die der LEE NRW so lange gewartet habe.

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