https://www.pv-magazine.de/2022/05/20/wie-sinnvoll-ist-die-zwei-quadratmeter-beschraenkung-bei-der-bauaufsichtlichen-zulassung-von-solarmodulen/
pv magazine: Mittlerweile kommen immer mehr Module mit großen Wafern auf den Markt. Sie überschreiten die Grenze von 2 Quadratmetern. Warum ist das problematisch?
Kai-Wilfrid Schröder (Foto): Zwangsläufig überschreiten die Module mit den größeren Wafern nicht die zwei Quadratmetern, aber die neue Dimension der Wafer führt schon zu eher breiteren Modulen. Zur Wahrung der Höhen/Breiten-Relation werden die Module dann auch höher und damit größer. Module mit einer Einzelfläche von mehr als zwei Quadratmetern dürfen nicht auf Dächern bis 75 Grad Neigung verbaut werden und haben keine baurechtliche Zulassung aus Sicht des DIBT. Damit sind die Wahlmöglichkeiten des Installateurs, die richtige Modulgröße zum Dach zu finden und verbauen, eingeschränkt.
Gibt es einen Grund, warum die Beschränkung auf zwei Quadratmeter wichtig ist?
Ein Grund ist uns nicht bekannt. Es kursieren Gerüchte, dass die Grenze von zwei Quadratmetern nahezu willkürlich festgelegt wurde, weil sich das DIBT bei der Einführung der Beschränkung nicht vorstellen konnte, dass die Module einmal so groß werden. Aus praktischer Sicht kennen wir keine Gründe, warum die Begrenzung auf zwei Quadratmetern Sinn ergeben kann. Weder der Brandschutz noch der Arbeitsschutz werden unterlaufen, wenn die Module größer werden.
Bei Paneelen für Solarthermieanlagen gilt diese Grenze nicht, sondern sie dürfen bis zu 3 Quadratmetern groß sein. Ist diese Unterscheidung sinnvoll?
Die Modulgröße und das Gewicht sind keine limitierenden Faktoren bei der Installation. Je nach Modultyp und Dach müssen projektspezifische Lösungen für den Transport der Module auf das Dach gefunden werden.
Gibt es aus praktischen Überlegungen heraus Gründe für die Grenze?
Module mit über zwei Quadratmeter Größe werden derzeit schon in der Freifläche verbaut. Die Logistik vom Hersteller zum Installationsort kann somit derzeit schon abgebildet werden. Die Logistik zum Dach und das sichere Handling auf dem Dach ist ohne Einschränkungen abbildbar. Die aktuellen Modelle für Unterkonstruktion können Unebenheiten auf dem Dach ausgleichen, so dass auch von dieser Seite kein Einwand zu erwarten ist.
Was passiert, wenn ich trotz der fehlenden Erlaubnis die großen Solarmodule auf meinem Dach installiere?
Wenn Bauteile ohne baurechtliche Zulassung verbaut werden, hat das Konsequenzen. Wenn der Installateur dem Bauherren ohne sein Wissen nicht zugelassene Module verbaut, liegt sicherlich eine andere Folge vor, als wenn der Bauherr den Einbau von nicht zugelassenen Modulen beauftragt und die Installation im vollem Bewusstsein erfolgt. Nach Oberlandesgericht Stuttgart liegt im ersten Fall ein Verstoß gegen den Stand der Technik und damit ein Mangel vor. Im zweiten könnte man zu der Erkenntnis kommen, dass die Gebäudehaftpflicht für einen Schaden gegen Dritte nicht zahlt, wenn Bauteile ohne baurechtliche Zulassung auf dem Dach verbaut wurden.
Ist eine Änderung der bauaufsichtlichen Zulassung für Photovoltaik in Sicht und wenn nicht, wer müsste dafür aktiv werden?
Eine Änderung der bestehenden Regel ist nicht in Sicht. Unserer Meinung nach müssten die Modulhersteller aktiv werden und sich im Austausch mit den Installateuren auf eine neue Grenze einigen.
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