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Umwelthilfe beklagt „verpasste Chance“ beim Balkonkraftwerke-Gesetz
Als „verpasste Chance für Verbraucherinnen und Verbraucher“ bezeichnet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das so genannte Balkonkraftwerke-Gesetz – zumindest in der Form, in der es am Freitag (27. September) im Bundesrat zur Abstimmung steht. Konkret geht es um vom Bundestag bereits beschlossene Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch, die sowohl Wohnungseigentümern wie auch Mietern die Installation eines Steckersolargeräts, genauer: die Durchsetzung gegenüber Eigentümerversammlung beziehungsweise Vermietern erleichtern sollen. Die Abstimmung im Bundesrat ist damit die letzte Instanz für das Gesetz.
Die DUH erneuert aus diesem Anlass ihre Kritik an dem Gesetz, das sie als nicht konkret genug einschätzt. Zwar sei es gut, „dass es zukünftig gesetzlich verboten ist, die Anbringung von Balkonkraftwerken durch überzogene Vorgaben zur Installation zu verhindern“. Es mangele aber an klaren Regelungen zu der Frage, welche Forderungen hierbei zulässig sind und welche nicht. Deshalb „werden viele Mieterinnen und Mieter weiter vor Gericht ziehen müssen“, prophezeit die DUH. Das Gesetz müsse „dringend konkretisiert werden“.
Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz macht ihre Kritik insbesondere am zuständigen Minister fest: „Marco Buschmann und das Bundesjustizministerium verhindern die Chance auf ein ambitioniertes und verbraucherfreundliches Balkonkraftwerke-Gesetz.“ In der Gesetzesbegründung bleibe „völlig unklar, wie die Vorgaben zu bewerten sind“. Offenbar, so der Vorwurf der DUH, seien „die Interessen der Eigentums- und Immobilienverbände“ dem FDP-geführten Ministerium wichtiger „als Verbraucherschutz und Energiewende“.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat hingegen bereits bei der Bundestags-Abstimmung die geplante Neuregelung begrüßt. Vermieter und Eigentümergesellschaften könnten damit ihre Zustimmung zur Anbringung von Balkon-Photovoltaik nur noch in begründeten Ausnahmefällen verweigern, beispielsweise aufgrund von Denkmalschutz-Vorgaben. Tatsächlich werden die Anlagen durch die Gesetzesänderungen beispielsweise mit Einrichtungen zur Einbruchsicherung auf eine Stufe gestellt.
Zur Abstimmung steht mit dem Gesetz (voller Name: Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen) auch die Aufnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Katalog beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten, die von einer juristischen Person auf eine andere übertragbar sind. Solche Dienstbarkeiten sind bedeutsam für den Zugang zu Anlagen auf gemieteten Grundstücken beziehungsweise Dächern.
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