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Schweiz will ab 2024 den Grundbeitrag für kleine Photovoltaik-Anlagen abschaffen

Schweiz will ab 2024 den Grundbeitrag für kleine Photovoltaik-Anlagen abschaffen

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Schweiz will ab 2024 den Grundbeitrag für kleine Photovoltaik-Anlagen abschaffen

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Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat zu Wochenbeginn die Vernehmlassung zu den geplanten Änderungen in der Energieförderverordnung  (EnFV) sowie weiterer Gesetze im Energiebereich eröffnet. Bis zum 7. Juli haben die Akteure nun Zeit, sich zu den geplanten Anpassungen, die mit den revidierten Verordnungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen, zu äußern.

In der Energieförderverordnung ist vorgesehen, den aktuell bestehenden Grundbeitrag für Photovoltaik-Anlagen bis 5 Kilowatt Leistung aus der Solarförderung zu streichen. Er beträgt aktuell 200 Schweizer und wird zusätzlich zu dem Leistungsbeitrag gezahlt. Dieser liegt aktuell – je nach Art der Photovoltaik-Anlage – bei 380 bis 440 Schweizer Franken pro Kilowatt bei Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung. Doch auch dieser Betrag soll ab 2024 für integrierte, angebaute und freistehende Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 Kilowatt sowie für angebaute und freistehende Anlagen ab 100 Kilowatt um je 20 Schweizer Franken gesenkt werden.

„Dadurch sinkt die Gesamtvergütung für kleinere, teurere Anlagen im Verhältnis stärker als für größere Anlagen“, heißt es vom Schweizer Energieministerium. „Das setzt einen Anreiz zum Bau von größeren Anlagen, die möglichst die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung ausnutzen.“

Darüber hinaus soll auch die Energieverordnung (EnV) revidiert werden. Diese besagt, dass die Verteilnetzbetreiber den in ihrem Netzgebieten erzeugten Strom aus Erneuerbaren-Anlagen abnehmen und angemessen vergüten muss. Grundsätzlich könnten die Betreiber der Anlagen jedoch auch ihren Strom an Dritte verkaufen, könnten aber jederzeit auch zu ihrem lokalen Verteilnetzbetreiber zurückkehren. Mit der Novelle sollen nun Fristen für solche Wechsel festgelegt werden, die es bisher nicht gibt. So müsse der Wechsel zukünftig dem Verteilnetzbetreiber ein Monat im Voraus mitgeteilt werden.

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