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Sachsen-Anhalt weist Flächen als benachteiligte Gebiete für Solarparks aus

Sachsen-Anhalt weist Flächen als benachteiligte Gebiete für Solarparks aus

https://www.pv-magazine.de/2022/02/02/sachsen-anhalt-weist-flaechen-als-benachteiligte-gebiete-fuer-solarparks-aus/

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Längst nicht überall in Sachsen-Anhalt finden Landwirte so ertragreiche Böden vor wie die Schwarzerde in der Magdeburger Börde. Dafür können auf landwirtschaftlich wenig wertvollen Ackerböden sowie in schwer nutzbaren Höhen- und Hanglagen in Sachsen-Anhalt künftig EEG-geförderte Solarparks entstehen. Dazu hat die von CDU, SPD und FDP gestellte Landesregierung jetzt eine Verordnung des SPD-geführten Umweltministeriums verabschiedet.

Nach Angaben des Ministeriums ist die neue Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO) so gestaltet, dass die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt bleiben. Deshalb sind Grünlandflächen sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete nicht vom Anwendungsbereich der Verordnung erfasst. Darüber hinaus enthält die Verordnung eine Mengensteuerung: Pro Jahr dürfen nicht mehr als 100 Megawatt in benachteiligten Gebieten installiert werden. Das entspreche einer Flächennutzung von rund 100 Hektar.

„Aus meiner Sicht haben wir mit Blick auf die unterschiedlichen Interessenlagen einen guten Kompromiss gefunden“, sagt Umweltminister Armin Willingmann. Die Verordnung ebne den Weg für den weiteren Zubau von Photovoltaik-Anlagen und berücksichtige zugleich berechtigte Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Landwirtschaft.

Die Erneuerbaren haben in Sachsen-Anhalt einen Anteil von 58 Prozent an der Bruttostromerzeugung (14,78 von 25,71 Milliarden Kilowattstunden). Die Photovoltaik liefert 2,49 Milliarden Kilowattstunden Strom. Das entspricht fast zehn Prozent der Gesamterzeugung.

Hinweis der Redaktion: In einer ersten Fassung der Meldung war im letzten Absatz von „Millionen Kilowattstunden“die Rede. Das ist natürlich nicht korrekt – es handelt sich um „Milliarden Kilowattstunden“. Wir haben das am 2. 2. 22 um 16.45 Uhr korrigiert.

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